Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Vereins „Sprungbrett Musik“
- Die Vereinbarung beinhaltet alle Erfordernisse für die ausführenden Personen, für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Mitglieder des Vereins.
- Die bindende Anmeldung muss schriftlich über das Anmeldeformular online erfolgen, gleichzeitig ist eine Einzahlung von € 90,- innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Eine Teilnahme an der Projektwoche ist nur nach Bezahlung der gesamten Aufenthaltskosten möglich!
- Unsere Preise beinhalten die auf der Homepage angeführten Leistungen.
- Bei Rücktritt bis vier Wochen vor der Musikwoche wird die Hälfte der Kosten für geleistete Vorarbeiten verrechnet. Bei Stornierung danach bzw. bei Nicht-Teilnahme ohne Stornierung wird der Gesamtbetrag einbehalten. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Der Grund für die Stornierung ist für den Veranstalter unerheblich. Der Verein. Sprungbrett Musik behält sich vor, bei zu wenigen TeilnehmerInnen Angebote abzusagen. Wird die Projektwoche abgesagt, werden bereits bezahlte Gebühren vollumfänglich zurückerstattet.
- Bei frühzeitigem Abbruch der Projektwoche seitens des teilnehmenden Kindes (z.B. bei Krankheit) kann der Teilnahmebeitrag nicht zurückerstattet werden. Kinder, die durch ihr Benehmen wiederholt die Durchführung der Projektwoche beeinträchtigen, können von der weiteren Teilnahme ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr ausgeschlossen werden. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich für die Abholung ihres Kindes Sorge zu tragen.
- Sachbeschädigungen durch TeilnehmerInnen müssen von den Erziehungsberechtigten beglichen werden. Der Veranstalter übernimmt für Schadensfälle jeglicher Art keine Haftung. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
- Die Erziehungsberechtigten bestätigen hiermit, dass der Anmeldebogen vollständig und richtig ausgefüllt ist. Weiters werden für das Betreuungsteam wichtige Informationen über Gesundheit, Krankheit (Allergien!), Medikamente, Verhalten oder Behinderungen der Teilnehmenden schriftlich an die Leitung der Woche weitergegeben.
- Foto- bzw. Filmaufnahmen der teilnehmenden Kinder dürfen für Werbeprodukte des Vereins Sprungbrett Musik (Ferienprospekt, Plakate, Homepage, Social Media) verwendet werden. Bei Nichteinverständnis muss spätestens 14 Tage vor Projektbeginn ein schriftlicher Einwand zu dieser Bedingung beim Verein Sprungbrett Musik eingehen.
- Die WorkshopleiterInnen haben das Recht ein Handy zwischenzeitlich abzunehmen und zu verwahren, wenn dadurch die Arbeit im Workshop beeinträchtigt wird. Das Gerät wird nach Beendigung des Workshops zurückgegeben.